Informationen für Veranstalter

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Kontaktmöglichkeiten bzw. -daten finden Sie unter Kontakt oder im Impressum.

Auszug aus unseren AGB’s:

2.3 Bühnenausstattung:

2.3.1 Bei Ankunft der Musiker muss sich die Bühne im leeren und besenreinen Zustand befinden. Aus beschallungstechnischen Gründen soll die Bühne in Festzelten zentral an einer Stirnseite aufgebaut werden. Die Bühne muss in jedem Fall vor Feuchtigkeit geschützt sein. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind die Bühne und der FOH-Platz (Licht- und Tonsteueranlage) regendicht zu überdachen und nach drei Seiten stabil gegen Wind zu schützen. Die Musiker bestimmen, wo und wie die Musikanlage sowie der FOH-Platz aufgestellt werden.

2.3.2 Für einen reibungslosen Auftritt muss die stabile Bühne folgende Mindestmaße haben: Bühnenbreite: mind. 4,5m (links und rechts der Bühne je mind. 1m Breite für die Aufstellung der PA-Boxen) Bühnentiefe: mind. 3m (hinter der Bühne ebenso mind. 1m Abstand zum Gebäude) Bühnenhöhe: mind. 50cm – max. 100cm

2.3.3 Es müssen mindestens 2 voneinander getrennte 230V/16A-Stromanschlüsse (Haushaltsstrom) vorhanden sein. Diese Anschlüsse müssen auf oder neben der Bühne sein und benötigen echte Erdung. Der genaue Standort des Sicherungskastens muss den Musikern bei Eintreffen mitgeteilt werden. Die Stromanschlüsse dürfen mit keinem anderen Gerät gekoppelt sein (Kühlschrank, Friteuse, etc..)